Betreute Grundschule

Informationen für das Schuljahr 2024/2025

Sie interessieren sich für eine Betreuung Ihres Kindes außerhalb der Unterrichtszeiten an der Matthias-Claudius-Schule ab dem Schuljahr 2024/2025, herzlichen Dank.
Nachfolgend einige wichtige Informationen zur Kenntnis:

Eltern - Info November 2023 PDF


Anmeldungen und Informationen im Download Bereich

 


Informationen für das Schuljahr 2023/2024


Liebe Erziehungsberechtigte,


Sie interessieren sich für eine Betreuung Ihres Kindes außerhalb der Unterrichtszeiten an der Matthias-Claudius-Schule ab dem Schuljahr 2023/2024, herzlichen Dank.

 

Nachfolgend einige wichtige Informationen zur Kenntnis:

- Die Stadt Reinfeld (Holstein) hat am 01.01.2015 die Trägerschaft für die Betreuten Grundschulzeiten als Kurs der Offenen Ganztagsschule übernommen.
- Die Stadt Reinfeld (Holstein) bietet durch Betreuungskräfte in Klassenräumen eine Betreuung mit pädagogischem Konzept an.

 

Die Betreuung wird im Schuljahr 2023/2024 in der Zeit von

7.00 Uhr - 8.45 Uhr und 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr mit oder ohne Ferienbetreuung oder


7.00 Uhr - 8.45 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr mit Ferienbetreuung oder

7.00 Uhr - 8.45 Uhr und 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr mit Ferienbetreuung bei Erreichen einer Mindestanmeldung von 20 Schülern für die „17 Uhr-Gruppe“ durchgeführt (bitte hier die Angaben auf dem Antragsformular zur Kenntnis nehmen und auswählen). Eine Betreuung bis 16.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr „ohne“ Ferienbetreuung wird nicht angeboten.

Für zeitlich geringere Betreuungswünsche wird kein Preisnachlass gewährt.



Die Ferienbetreuung findet in folgendem Betriebsumfang statt:

Herbstferien 2023: vollständig
Weihnachtsferien 2023/2024: ab 1. Werktag im Januar
Osterferien 2024: vollständig
Sommerferien 2024: die ersten zwei Wochen

Zudem findet eine Betreuung an den beweglichen Ferientagen statt.

 


- Es besteht die Möglichkeit ein kostenpflichtiges Mittagessen in der Mensa der Matthias-Claudius-Schule einzunehmen. Dieses wird von einem externen Caterer angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu zum Schulbeginn durch die Matthias-Claudius-Schule.

- Aufgrund der großen Beliebtheit der Betreuten Grundschule werden die bestehenden Betreuungsgruppen (zum heutigen Zeitpunkt in Kohorten) ab dem Schuljahr 2023/2024 fortgeführt.

-  Die Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Satzung der Offenen Ganztagsschule (Ganztagsschulsatzung) für die Matthias-Claudius-Schule. Der Jahresbetrag der Betreuungsgebühren wird unabhängig von den Ferienzeiten gleichmäßig auf
12 Monate verteilt.

-  Die Betreuungsgebühren für jedes weitere von denselben Erziehungsberechtigten zur Betreuung in der Betreuten Grundschule angemeldete Kind gibt es, gemäß § 12 Abs. 6 der Ganztagsschulsatzung § 12 Punkt 6 Ermäßigungen.

- Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 5 der Ganztagsschulsatzung kann die Ermäßigung der Betreuungskosten beantragt werden.

- Der monatliche Betrag ist am 1. Werktag eines Monats im Voraus fällig und wird mittels Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) von der Finanzbuchhaltung der Stadt Reinfeld (Holstein) von Ihrem Bankkonto abgerufen. Die Einzugsermächtigung ist zwingend notwendig und Bestandteil des Vertrages. Sie finden diese im Anhang des Antragsformulars. Bei Zahlungsverzug für zwei aufeinanderfolgende Monate kann das Kind von der Betreuungsmaßnahme ausgeschlossen werden.

- Die Benennung einer Email-Adresse durch die/den Antragstellenden ist unbedingt erforderlich.

- Die Anmeldung zur Betreuung in den Gruppen erfolgt für die Zeit vom 1. Schultag des Schuljahres 2023/2024 (bei Neuschülern ab dem Tag der Einschulung) für die gesamte Grundschulzeit. Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der Ganztagsschulsatzung § 7
Abs. 2b.

- Sofern vom Schulträger ein schriftlicher Bescheid über die Zusage des Betreuungsplatzes per Email oder auf dem Postweg versandt wurde, ist die Anmeldung verbindlich. Eine Kündigung während des laufenden Schuljahres ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie z.B. umzugsbedingter Schulwechsel, möglich. Auch ein Wechsel innerhalb der Betreuungszeiten ist innerhalb des Schuljahres nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zuordnung des Kindes zu einer von Ihnen bestimmten Gruppe. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch den Schulträger.

- Sofern mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Plätze vorliegen, erfolgt die Platzvergabe gemäß § 12 Abs. 2 der Ganztagsschulsatzung.

- Die Schulkinder nehmen während der Betreuungszeiten die gleichen Rücksichten auf den laufenden Schulbetrieb wie während der Unterrichtszeiten und halten sich an die Haus- bzw. Schulordnung sowie an die Weisungen der Betreuungspersonen.


Für evtl. Fragen steht Ihnen Frau Brockmann unter der Rufnummer 04533/ 2001-462 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister
Fachbereich 3 Organisation und Bildung
Team 3.2. Betreuung und Offene Ganztagsschule
Paul-von-Schoenaich-Straße 7
23858 Reinfeld (Holstein

 

 

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